Uran im Trinkwasser
Bei den Untersuchungen des Krefelder Trinkwassers konnte keine Uranbelastung nachgewiesen werden.
Die SWK lässt diese speziellen Uran-Untersuchungen (auf freiwilliger Basis) über einen Kooperationspartner durchführen. In der Trinkwasserverordnung gibt es bisher keinen Grenzwert und keine Untersuchungspflicht für Uran.
Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Element. Es kann in Gesteinen, Mineralien sowie Wasser,Boden und Luft vorkommen. Die Urangehalte sind im wesentlichen geogen, also durch die Natur bedingt. Einträge können aber über den Uranbergbau und die Verbrennung von Kohle erfolgen. Es ist grundsätzlich zwischen der chemotoxischen Wirkung und der radiotoxischen Wirkung zu unterscheiden. Bei der Betrachtung von Uran im Trinkwasser ist aufgrund der chemischen Beschaffenheit des Elements weniger die Radiotoxizität, als vielmehr die chemische Toxizität von Bedeutung.
Empfehlungen und Stellungnahmen des Umweltbundesamtes und der Trinkwasserkommission
Laut Umweltbundesamt ist es jedoch "die Pflicht der Gesundheitsämter und der Wasserversorgungsunternehmen,den Leitwert für Uran von 10 µg/l im Trinkwasser sicherzustellen."




