Zertifizierung
Fernwärme der SWK mit 82,5 % KWK-Anteil
Bei Gebäuden, die zu mindestens 70 % mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versorgt werden, ist laut Energieeinsparverordnung keine Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs vorgegeben. In diesem Fall muss also weniger in Anlagentechnik und Wärmedämmung investiert werden, und es besteht dadurch ein größerer Spielraum bei der Gestaltung des Gebäudes.
Das Heizwassernetz der SWK ist vom Institut für Energietechnik der Technischen Universität Dresden geprüft und zertifiziert worden.
Das Ergebnis: Der Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Wärme beträgt 82,5 %, der Primärenergiefaktor 0,20.
AGFW-Liste der fp-Bescheinigungen nach FW 309-1 nach Städten sortiert
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung und zur Versorgung mit Fernwärme geben Ihnen gern:
-
Jürgen Latka,
Telefon: (0 21 51) 98 22 37,
E-Mail: juergen.latka@swk.de




